Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hagen

Hagen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hagen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hagen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Hagen
Schürmannstr. 7
58097 Hagen
Deutschland

Telefon:

02331 180-0

Fax:

0800 10092675321

Email:

Service@FA-5321.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Hagen.de

Kinderfreibetrag Hagen

Finanzamt Hagen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hagen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro des Finanzamts,Mo + Do = 07:00 - 16:30 Uhr ,Di = 07:00 - 15:00 Uhr,Fr = 07:00 - 12:00Uhr,MITTWOCH GESCHLOSSEN

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hagen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hagen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hagen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hagen kann entweder per Telefon 02331 180-0 oder per E-Mail Service@FA-5321.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Hagen.de

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