Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Herne

Herne

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Herne beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Herne, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Herne
Markgrafenstr. 12
44623 Herne
Deutschland

Telefon:

02323 598-0

Fax:

0800 10092675325

Email:

Service@FA-5325.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Herne-Ost.de

Kinderfreibetrag Herne

Finanzamt Herne

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Herne neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro,Mo.,Di.,Fr. 08:00 - 12:00 ,Do. 07:00 - 17:00,Mi. ganztägig geschlossen

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Herne

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Herne prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Herne nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Herne kann entweder per Telefon 02323 598-0 oder per E-Mail Service@FA-5325.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Herne-Ost.de

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