Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Höxter

Höxter

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Höxter beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Höxter, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Höxter
Bismarckstr. 11
37671 Höxter
Deutschland

Telefon:

05271 969-0

Fax:

0800 10092675326

Email:

Service@FA-5326.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Hoexter.de

Kinderfreibetrag Höxter

Finanzamt Höxter

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Höxter neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro:,Mo - Fr 07:30 bis 12:30 Uhr ,Do auch 12.30 bis 17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Höxter

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Höxter prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Höxter nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Höxter kann entweder per Telefon 05271 969-0 oder per E-Mail Service@FA-5326.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Hoexter.de

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