Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Iserlohn

Iserlohn

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Iserlohn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Iserlohn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Iserlohn
Zollernstr. 16
58636 Iserlohn
Deutschland

Telefon:

02371 969-0

Fax:

0800 10092675328

Email:

Service@FA-5328.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Iserlohn.de

Kinderfreibetrag Iserlohn

Finanzamt Iserlohn

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Iserlohn neu beantragen.

Öffnungszeiten

Service- + Informationsstelle,Mo. - Fr. 7.00 - 12.00 Uhr ,Mo. 12.00 - 15.00 Uhr,Do. 12.00 - 17.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Iserlohn

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Iserlohn prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Iserlohn nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Iserlohn kann entweder per Telefon 02371 969-0 oder per E-Mail Service@FA-5328.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Iserlohn.de

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