Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Minden

Minden

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Minden beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Minden, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Minden
Heidestr. 10
32427 Minden
Deutschland

Telefon:

0571 804-0

Fax:

0800 10092675335

Email:

Service@FA-5335.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Minden.de

Kinderfreibetrag Minden

Finanzamt Minden

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Minden neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro,Mo 07:30 - 15:00 Uhr ,Di & Mi 07:30 - 12:00 Uhr,Do 07:30 - 18:00 Uhr,Fr 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Minden

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Minden prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Minden nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Minden kann entweder per Telefon 0571 804-0 oder per E-Mail Service@FA-5335.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Minden.de

Andere Dienstleistungen