Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Recklinghausen

Recklinghausen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Recklinghausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Recklinghausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Recklinghausen
Westerholter Weg 2
45657 Recklinghausen
Deutschland

Telefon:

02361 583-0

Fax:

0800 10092675340

Email:

Service@FA-5340.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Recklinghausen.de

Kinderfreibetrag Recklinghausen

Finanzamt Recklinghausen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Recklinghausen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Recklinghausen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Recklinghausen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Recklinghausen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Recklinghausen kann entweder per Telefon 02361 583-0 oder per E-Mail Service@FA-5340.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Recklinghausen.de

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