Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Soest

Soest

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Soest beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Soest, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Soest
Heinsbergplatz 13
59494 Soest
Deutschland

Telefon:

02921 351-0

Fax:

0800 10092675343

Email:

Service@FA-5343.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Soest.de

Kinderfreibetrag Soest

Finanzamt Soest

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Soest neu beantragen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo-Do 07.00-13.00Uhr ,Do auch 13.00-17.30Uhr,Fr 07.00-12.00Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Soest

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Soest prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Soest nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Soest kann entweder per Telefon 02921 351-0 oder per E-Mail Service@FA-5343.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Soest.de

Andere Dienstleistungen