Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Warendorf

Warendorf

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Warendorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Warendorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Warendorf
Düsternstr. 43
48231 Warendorf
Deutschland

Telefon:

02581 924-0

Fax:

0800 10092675346

Email:

Service@FA-5346.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Warendorf.de

Kinderfreibetrag Warendorf

Finanzamt Warendorf

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Warendorf neu beantragen.

Öffnungszeiten

Bürgerbüro,Mo-Fr 07.00-12.00 Uhr ,Do 13.00-18.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Warendorf

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Warendorf prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Warendorf nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Warendorf kann entweder per Telefon 02581 924-0 oder per E-Mail Service@FA-5346.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Warendorf.de

Andere Dienstleistungen