Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Rheda-Wiedenbrück

Rheda-Wiedenbrück

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Wiedenbrück beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Wiedenbrück, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Wiedenbrück
Am Sandberg 56
33378 Rheda-Wiedenbrück
Deutschland

Telefon:

05242 934-0

Fax:

0800 10092675347

Email:

Service@FA-5347.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Wiedenbrueck.de

Kinderfreibetrag Rheda-Wiedenbrück

Finanzamt Wiedenbrück

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Wiedenbrück neu beantragen.

Öffnungszeiten

Sprechzeiten Bürgerbüro,Mo-Di u.Do-Fr 07.30-12.00 Uhr ,Do durchg. 07.30-17.30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Rheda-Wiedenbrück

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Wiedenbrück prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Rheda-Wiedenbrück nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Wiedenbrück kann entweder per Telefon 05242 934-0 oder per E-Mail Service@FA-5347.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Wiedenbrueck.de

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