Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bielefeld

Bielefeld

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bielefeld-Außenstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Bielefeld-Außenstadt
Ravensberger Str. 125
33607 Bielefeld
Deutschland

Telefon:

0521 548-0

Fax:

0800 10092675349

Email:

Service@FA-5349.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Bielefeld-Aussenstadt.de

Kinderfreibetrag Bielefeld

Finanzamt Bielefeld-Außenstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bielefeld-Außenstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

BürgerBüro,Mo-Mi + Fr 07:30 - 12:00 Uhr ,Donnerstag 07:30 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bielefeld

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bielefeld-Außenstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bielefeld nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bielefeld-Außenstadt kann entweder per Telefon 0521 548-0 oder per E-Mail Service@FA-5349.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Bielefeld-Aussenstadt.de

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