Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Pinneberg

Pinneberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Pinneberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Pinneberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Pinneberg
Friedrich-Ebert-Str. 29
25421 Pinneberg
Deutschland

Telefon:

04101 5472-0

Fax:

04101 5472-680

Email:

poststelle@fa-pinneberg.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Pinneberg

Finanzamt Pinneberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Pinneberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Di. 13:30 - 17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Pinneberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Pinneberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Pinneberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Pinneberg kann entweder per Telefon 04101 5472-0 oder per E-Mail poststelle@fa-pinneberg.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

Andere Dienstleistungen