Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Gütersloh

Gütersloh

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gütersloh beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gütersloh, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Finanzamt Gütersloh
Neuenkirchener Str. 86
33332 Gütersloh
Deutschland

Telefon:

05241 3071-0

Fax:

0800 10092675351

Email:

Service@FA-5351.fin-nrw.de

Webseite:

www.finanzamt-Guetersloh.de

Kinderfreibetrag Gütersloh

Finanzamt Gütersloh

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gütersloh neu beantragen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten Bürgerbüro,Mo - Fr 07.30 - 12.30 Uhr ,Do auch 13.30 - 18.00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Gütersloh

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Gütersloh prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Gütersloh nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Gütersloh kann entweder per Telefon 05241 3071-0 oder per E-Mail Service@FA-5351.fin-nrw.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-Guetersloh.de

Andere Dienstleistungen