Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Burghausen

Burghausen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Burghausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Burghausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Burghausen
Tittmoninger Str. 1
84489 Burghausen
Deutschland

Telefon:

08677 8706-0

Fax:

08677 8706-100

Email:

poststelle.fa-burgh@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-burghausen.de

Kinderfreibetrag Burghausen

Finanzamt Burghausen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Burghausen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Do 7:30-14:00 Uhr, (Okt. - Juni Do 7:30 - 17:00), Fr 7:30-12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Burghausen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Burghausen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Burghausen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Burghausen kann entweder per Telefon 08677 8706-0 oder per E-Mail poststelle.fa-burgh@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-burghausen.de

Andere Dienstleistungen