Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Dachau

Dachau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Dachau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Dachau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Dachau
Bürgermeister-Zauner-Ring 2
85221 Dachau
Deutschland

Telefon:

08131 701-0

Fax:

08131 701-111

Email:

poststelle.fa-dah@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-dachau.de

Kinderfreibetrag Dachau

Finanzamt Dachau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Dachau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Fr 7:30 - 12:30 Uhr, zusätzlich Nov- Mai Do 14:00 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Dachau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Dachau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Dachau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Dachau kann entweder per Telefon 08131 701-0 oder per E-Mail poststelle.fa-dah@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-dachau.de

Andere Dienstleistungen