Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Deggendorf

Deggendorf

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Deggendorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Deggendorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Deggendorf
Pfleggasse 18
94469 Deggendorf
Deutschland

Telefon:

0991 384-0

Fax:

0991 384-150

Email:

poststelle.fa-deg@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-deggendorf.de

Kinderfreibetrag Deggendorf

Finanzamt Deggendorf

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Deggendorf neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo, Di, Mi 7:30 - 13:00 Uhr, Do 7:30 - 15:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr langer Donnerstagvon März - Juni 7:30- 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Deggendorf

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Deggendorf prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Deggendorf nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Deggendorf kann entweder per Telefon 0991 384-0 oder per E-Mail poststelle.fa-deg@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-deggendorf.de

Andere Dienstleistungen