Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Norderstedt

Norderstedt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Segeberg Außenst. Norderstedt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Segeberg Außenst. Norderstedt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Finanzamt Bad Segeberg Außenst. Norderstedt
Europaallee 22
22850 Norderstedt
Deutschland

Telefon:

040 523068-0

Fax:

040 523068-70

Email:

poststelle@fa-bad-segeberg.landsh.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Norderstedt

Finanzamt Bad Segeberg Außenst. Norderstedt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Segeberg Außenst. Norderstedt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 13:30 - 16:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Norderstedt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bad Segeberg Außenst. Norderstedt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Norderstedt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bad Segeberg Außenst. Norderstedt kann entweder per Telefon 040 523068-0 oder per E-Mail poststelle@fa-bad-segeberg.landsh.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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