Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bonn

Bonn

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
Deutschland

Telefon:

0228 406-0

Fax:

0228 406-2661

Email:

Poststelle@bzst.bund.de

Webseite:

Kinderfreibetrag Bonn

Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern neu beantragen.

Öffnungszeiten

nur nach persönlicher Vereinbarung

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bonn

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bonn nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bundeszentralamt für Steuern kann entweder per Telefon 0228 406-0 oder per E-Mail Poststelle@bzst.bund.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen:

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