Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Günzburg

Günzburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Günzburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Günzburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Günzburg
Schloßpl. 3
89312 Günzburg
Deutschland

Telefon:

08221 902-0

Fax:

08221 902-209

Email:

poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-guenzburg.de

Kinderfreibetrag Günzburg

Finanzamt Günzburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Günzburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi 7:30 - 13 Uhr, Do 7:30 - 12:30 + 13:30 - 18 Uhr, Fr 7:30 -12:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Günzburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Günzburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Günzburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Günzburg kann entweder per Telefon 08221 902-0 oder per E-Mail poststelle.fa-gz@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-guenzburg.de

Andere Dienstleistungen