Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Ingolstadt

Ingolstadt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Ingolstadt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Ingolstadt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Ingolstadt
Esplanade 38
85049 Ingolstadt
Deutschland

Telefon:

0841 311-0

Fax:

0841 311-133

Email:

poststelle.fa-in@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-ingolstadt.de

Kinderfreibetrag Ingolstadt

Finanzamt Ingolstadt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Ingolstadt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Mi 7:15 - 12:30 Uhr, Do 13:00 - 17:30, Fr 7:15 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Ingolstadt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Ingolstadt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Ingolstadt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Ingolstadt kann entweder per Telefon 0841 311-0 oder per E-Mail poststelle.fa-in@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-ingolstadt.de

Andere Dienstleistungen