Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kaufbeuren

Kaufbeuren

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen
Remboldstr. 21
87600 Kaufbeuren
Deutschland

Telefon:

08341 802-0

Fax:

08341 802-221

Email:

poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-kaufbeuren.de

Kinderfreibetrag Kaufbeuren

Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Mi 7:30 - 14:00 Uhr, Do 7:30 - 18:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr (In den Sommerferien amDo von 7:30 - 14:00Uhr geöffnet)

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kaufbeuren

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kaufbeuren nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kaufbeuren m. ASt Füssen kann entweder per Telefon 08341 802-0 oder per E-Mail poststelle.fa-kf@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-kaufbeuren.de

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