Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Landsberg

Landsberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Landsberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Landsberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Landsberg
Israel-Beker-Str. 20
86899 Landsberg
Deutschland

Telefon:

08191 332-0

Fax:

08191 332-108

Email:

poststelle.fa-ll@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-landsberg.de

Kinderfreibetrag Landsberg

Finanzamt Landsberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Landsberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Mi 7:30 - 15:00 Uhr, Do 7:30 - 18:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr Abendsprechstunde Do 16:00-18:00 (nichtwährend der Sommerfereien)

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Landsberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Landsberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Landsberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Landsberg kann entweder per Telefon 08191 332-0 oder per E-Mail poststelle.fa-ll@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-landsberg.de

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