Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lindau

Lindau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lindau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lindau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Lindau
Brettermarkt 4
88131 Lindau
Deutschland

Telefon:

08382 916-0

Fax:

08382 916-100

Email:

poststelle.fa-li@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-lindau.de

Kinderfreibetrag Lindau

Finanzamt Lindau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lindau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Do 7:30 - 14:00 Uhr , (Nov-Mai Mi 14:00 - 18:00 Uhr), Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lindau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lindau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lindau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lindau kann entweder per Telefon 08382 916-0 oder per E-Mail poststelle.fa-li@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-lindau.de

Andere Dienstleistungen