Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Mühldorf

Mühldorf

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Mühldorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Mühldorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Mühldorf
Katharinenplatz 16
84453 Mühldorf
Deutschland

Telefon:

08631 616-0

Fax:

08631 616-100

Email:

poststelle.fa-mue@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-muehldorf.de

Kinderfreibetrag Mühldorf

Finanzamt Mühldorf

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Mühldorf neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Do 7:45 - 13:00 Uhr, Fr 7:45 - 12:00 Uhr Jan - Mai am Do auch 13:00 - 17:00Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Mühldorf

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Mühldorf prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Mühldorf nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Mühldorf kann entweder per Telefon 08631 616-0 oder per E-Mail poststelle.fa-mue@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-muehldorf.de

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