Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in München

München

Kinderfreibetrag beim Finanzamt München-Abteilung IV / V beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt München-Abteilung IV / V, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt München-Abteilung IV / V
Deroystr. 4 Aufgang II
80335 München
Deutschland

Telefon:

089 1252-0

Fax:

089 1252-5281

Email:

poststelle-abt4-5@famuc.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-muenchen.de

Kinderfreibetrag München

Finanzamt München-Abteilung IV / V

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt München-Abteilung IV / V neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum Deroystr. 6: Mo-Mi 7:30 - 16:00, Do 7:30 - 18:00, Fr 7:30 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in München

Günstigerprüfung

Das Finanzamt München-Abteilung IV / V prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt München nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt München-Abteilung IV / V kann entweder per Telefon 089 1252-0 oder per E-Mail poststelle-abt4-5@famuc.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-muenchen.de

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