Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Grafenau

Grafenau

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Grafenau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Grafenau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Grafenau
Friedhofstr. 1
94481 Grafenau
Deutschland

Telefon:

08552 423-0

Fax:

08552 423-170

Email:

poststelle.fa-gra@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-grafenau.de

Kinderfreibetrag Grafenau

Finanzamt Grafenau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Grafenau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi 7:30 - 13:00 Uhr, Do 7:30 - 17:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Grafenau

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Grafenau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Grafenau nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Grafenau kann entweder per Telefon 08552 423-0 oder per E-Mail poststelle.fa-gra@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-grafenau.de

Andere Dienstleistungen