Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Schrobenhausen

Schrobenhausen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg
Rot-Kreuz-Str. 2
86529 Schrobenhausen
Deutschland

Telefon:

08252 918-0

Fax:

08252 918-430

Email:

poststelle.fa-sob@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-schrobenhausen.de

Kinderfreibetrag Schrobenhausen

Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Fr 7:30 - 12:30 Uhr, zusätzl. September- Juni : Do 12:30 - 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Schrobenhausen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Schrobenhausen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Schrobenhausen m. ASt Neuburg kann entweder per Telefon 08252 918-0 oder per E-Mail poststelle.fa-sob@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-schrobenhausen.de

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