Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Traunstein

Traunstein

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Traunstein beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Traunstein, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Traunstein
Herzog-Otto-Str. 6
83278 Traunstein
Deutschland

Telefon:

0861 701-0

Fax:

0861 701-104

Email:

poststelle.fa-ts@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-traunstein.de

Kinderfreibetrag Traunstein

Finanzamt Traunstein

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Traunstein neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Do 7:30 - 14:00 Uhr, (Okt.-Mai Do 7:30 - 17:00 Uhr), Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Traunstein

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Traunstein prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Traunstein nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Traunstein kann entweder per Telefon 0861 701-0 oder per E-Mail poststelle.fa-ts@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-traunstein.de

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