Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Weilheim

Weilheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Weilheim-Schongau beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Weilheim-Schongau, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Weilheim-Schongau
Hofstr. 23
82362 Weilheim
Deutschland

Telefon:

0881 184-0

Fax:

0881 184-500

Email:

poststelle.fa-wm@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-weilheim.de

Kinderfreibetrag Weilheim

Finanzamt Weilheim-Schongau

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Weilheim-Schongau neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: täglich von 7:30 - 12:30 Uhr zusätzlich: November-Mai am Do 13:30 bis 17:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Weilheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Weilheim-Schongau prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Weilheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Weilheim-Schongau kann entweder per Telefon 0881 184-0 oder per E-Mail poststelle.fa-wm@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-weilheim.de

Andere Dienstleistungen