Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Eichstätt

Eichstätt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Eichstätt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Eichstätt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Eichstätt
Residenzplatz 8
85072 Eichstätt
Deutschland

Telefon:

08421 6007-0

Fax:

08421 6007-400

Email:

poststelle.fa-ei@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-eichstaett.de

Kinderfreibetrag Eichstätt

Finanzamt Eichstätt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Eichstätt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo, Di, Mi 7:30 - 12:30 Uhr, Do 7:30 - 17:00 Uhr, Fr 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Eichstätt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Eichstätt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Eichstätt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Eichstätt kann entweder per Telefon 08421 6007-0 oder per E-Mail poststelle.fa-ei@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-eichstaett.de

Andere Dienstleistungen