Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Aschaffenburg

Aschaffenburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Aschaffenburg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Aschaffenburg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Aschaffenburg
Auhofstr. 13
63741 Aschaffenburg
Deutschland

Telefon:

06021 492-0

Fax:

06021 492-1000

Email:

poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-aschaffenburg.de

Kinderfreibetrag Aschaffenburg

Finanzamt Aschaffenburg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Aschaffenburg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 15:00 Uhr, Do: 8:00 - 18:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Aschaffenburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Aschaffenburg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Aschaffenburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Aschaffenburg kann entweder per Telefon 06021 492-0 oder per E-Mail poststelle.fa-ab@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-aschaffenburg.de

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