Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bamberg

Bamberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bamberg beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bamberg, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Bamberg
Martin-Luther-Str. 1
96050 Bamberg
Deutschland

Telefon:

0951 84-0

Fax:

0951 84-230

Email:

poststelle.fa-ba@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-bamberg.de

Kinderfreibetrag Bamberg

Finanzamt Bamberg

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bamberg neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 15:30 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bamberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bamberg prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bamberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bamberg kann entweder per Telefon 0951 84-0 oder per E-Mail poststelle.fa-ba@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-bamberg.de

Andere Dienstleistungen