Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bayreuth

Bayreuth

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bayreuth beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bayreuth, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Bayreuth
Maximilianstr. 12/14
95444 Bayreuth
Deutschland

Telefon:

0921 609-0

Fax:

0921 609-1011

Email:

poststelle.fa-bt@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-bayreuth.de

Kinderfreibetrag Bayreuth

Finanzamt Bayreuth

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bayreuth neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 07:30 - 14:00 Uhr, Do: 07:30 - 17:00 Uhr, Fr: 07:30 - 12:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bayreuth

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bayreuth prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bayreuth nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bayreuth kann entweder per Telefon 0921 609-0 oder per E-Mail poststelle.fa-bt@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-bayreuth.de

Andere Dienstleistungen