Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Cham

Cham

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Cham mit Außenstellen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Cham mit Außenstellen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Cham mit Außenstellen
Reberstr. 2
93413 Cham
Deutschland

Telefon:

09971 488-0

Fax:

09971 488-199

Email:

poststelle.fa-cha@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-cham.de

Kinderfreibetrag Cham

Finanzamt Cham mit Außenstellen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Cham mit Außenstellen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 07:30 - 13:00 Uhr, Do: 07:30 - 17:00 Uhr, Fr: 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Cham

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Cham mit Außenstellen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Cham nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Cham mit Außenstellen kann entweder per Telefon 09971 488-0 oder per E-Mail poststelle.fa-cha@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-cham.de

Andere Dienstleistungen