Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hamburg

Hamburg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hamburg-Bergedorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hamburg-Bergedorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Hamburg

Anschrift:

Finanzamt Hamburg-Bergedorf
Ludwig-Rosenberg-Ring 41
21031 Hamburg
Deutschland

Telefon:

040/428 28-0

Fax:

040/4 273-13 653

Email:

FAHamburgBergedorf@finanzamt.hamburg.de

Webseite:

http://www.hamburg.de/bergedorf-start/

Kinderfreibetrag Hamburg

Finanzamt Hamburg-Bergedorf

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hamburg-Bergedorf neu beantragen.

Öffnungszeiten

Inf.- u. Annahmest.: Mo+Mi 8-14 Uhr, Di 7-14 Uhr, Do 8-18 Uhr, Fr 8-12 Uhr, übr. Bereiche n. Vereinb

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hamburg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hamburg-Bergedorf prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hamburg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hamburg-Bergedorf kann entweder per Telefon 040/428 28-0 oder per E-Mail FAHamburgBergedorf@finanzamt.hamburg.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: http://www.hamburg.de/bergedorf-start/

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