Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Erlangen

Erlangen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Erlangen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Erlangen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Erlangen
Schubertstr 10
91052 Erlangen
Deutschland

Telefon:

09131 121-0

Fax:

09131 121-369

Email:

poststelle.fa-er@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-erlangen.de

Kinderfreibetrag Erlangen

Finanzamt Erlangen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Erlangen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Montag bis Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: durchgehend bis 18:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Erlangen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Erlangen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Erlangen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Erlangen kann entweder per Telefon 09131 121-0 oder per E-Mail poststelle.fa-er@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-erlangen.de

Andere Dienstleistungen