Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Forchheim

Forchheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Forchheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Forchheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Forchheim
Dechant-Reuder-Str. 6
91301 Forchheim
Deutschland

Telefon:

09191 626-0

Fax:

09191 626-200

Email:

poststelle.fa-fo@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-forchheim.de

Kinderfreibetrag Forchheim

Finanzamt Forchheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Forchheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 12:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:30, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Forchheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Forchheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Forchheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Forchheim kann entweder per Telefon 09191 626-0 oder per E-Mail poststelle.fa-fo@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-forchheim.de

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