Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Fürth

Fürth

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Fürth beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Fürth, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Fürth
Stresemannplatz 15
90763 Fürth
Deutschland

Telefon:

0911 7435-0

Fax:

0911 7435-350

Email:

poststelle.fa-fue@finanzamt.bayern.dee

Webseite:

www.finanzamt-fuerth.de

Kinderfreibetrag Fürth

Finanzamt Fürth

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Fürth neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 18:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Fürth

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Fürth prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Fürth nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Fürth kann entweder per Telefon 0911 7435-0 oder per E-Mail poststelle.fa-fue@finanzamt.bayern.dee kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-fuerth.de

Andere Dienstleistungen