Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Gunzenhausen

Gunzenhausen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gunzenhausen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gunzenhausen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Gunzenhausen
Hindenburgplatz 1
91710 Gunzenhausen
Deutschland

Telefon:

09831 8009-0

Fax:

09831 8009-77

Email:

poststelle.fa-gun@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-gunzenhausen.de

Kinderfreibetrag Gunzenhausen

Finanzamt Gunzenhausen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gunzenhausen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 7:30 - 13:00 Uhr, Do: 7:30 - 17:00 Uhr, Fr: 7:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Gunzenhausen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Gunzenhausen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Gunzenhausen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Gunzenhausen kann entweder per Telefon 09831 8009-0 oder per E-Mail poststelle.fa-gun@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-gunzenhausen.de

Andere Dienstleistungen