Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Hof

Hof

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Hof mit Außenstellen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Hof mit Außenstellen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Hof mit Außenstellen
Ernst-Reuter-Str. 60
95030 Hof
Deutschland

Telefon:

09281 929-0

Fax:

09281 929-1500

Email:

poststelle.fa-ho@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-hof.de

Kinderfreibetrag Hof

Finanzamt Hof mit Außenstellen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Hof mit Außenstellen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 07:30 - 14:00 Uhr, Do: 07:30 - 17:00 Uhr, Fr: 07:30 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Hof

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Hof mit Außenstellen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Hof nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Hof mit Außenstellen kann entweder per Telefon 09281 929-0 oder per E-Mail poststelle.fa-ho@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-hof.de

Andere Dienstleistungen