Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Kitzingen

Kitzingen

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Kitzingen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Kitzingen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Kitzingen
Moltkestr. 24
97318 Kitzingen
Deutschland

Telefon:

09321 703-0

Fax:

09321 703-444

Email:

poststelle.fa-kt@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-kitzingen.de

Kinderfreibetrag Kitzingen

Finanzamt Kitzingen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Kitzingen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 15:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Kitzingen

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Kitzingen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Kitzingen nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Kitzingen kann entweder per Telefon 09321 703-0 oder per E-Mail poststelle.fa-kt@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-kitzingen.de

Andere Dienstleistungen