Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Lohr

Lohr

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen
Rexrothstr. 14
97816 Lohr
Deutschland

Telefon:

09352 850-0

Fax:

09352 850-1300

Email:

poststelle.fa-loh@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-lohr.de

Kinderfreibetrag Lohr

Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 13:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Lohr

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Lohr nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Lohr a. Main mit Außenstellen kann entweder per Telefon 09352 850-0 oder per E-Mail poststelle.fa-loh@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-lohr.de

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