Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Nürnberg

Nürnberg

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Nürnberg-Zentral beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Nürnberg-Zentral, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Nürnberg-Zentral
Thomas-Mann-Str. 50
90471 Nürnberg
Deutschland

Telefon:

0911 5393-0

Fax:

0911 5393-2000

Email:

poststelle.fa-n-zfa@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.zentralfinanzamt-nuernberg.de

Kinderfreibetrag Nürnberg

Finanzamt Nürnberg-Zentral

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Nürnberg-Zentral neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Montag bis Freitag: 8:00 - 12:00 Uhr Montag und Mittwoch zusätzlich: 13:00 - 15:30 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Nürnberg

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Nürnberg-Zentral prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Nürnberg nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Nürnberg-Zentral kann entweder per Telefon 0911 5393-0 oder per E-Mail poststelle.fa-n-zfa@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.zentralfinanzamt-nuernberg.de

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