Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Uffenheim

Uffenheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Uffenheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Uffenheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Uffenheim
Schloßplatz 7
97215 Uffenheim
Deutschland

Telefon:

09842 200-0

Fax:

09842 200-345

Email:

poststelle.fa-uff@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-uffenheim.de

Kinderfreibetrag Uffenheim

Finanzamt Uffenheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Uffenheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo-Mi: 07:30 - 13:00 Uhr, Do: 07:30 - 17:00 Uhr, Fr: 07:30 - 13:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Uffenheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Uffenheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Uffenheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Uffenheim kann entweder per Telefon 09842 200-0 oder per E-Mail poststelle.fa-uff@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-uffenheim.de

Andere Dienstleistungen