Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Weiden

Weiden

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Weiden i.d.Opf. beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Weiden i.d.Opf., ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Weiden i.d.Opf.
Schlörpl. 2 u. 4
92637 Weiden
Deutschland

Telefon:

0961 301-0

Fax:

0961 32600

Email:

poststelle.fa-wen@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-weiden.de

Kinderfreibetrag Weiden

Finanzamt Weiden i.d.Opf.

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Weiden i.d.Opf. neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 7:30 - 13:00 Uhr, Do: 7:30 - 17:00 Uhr, Fr 7:30 - 12 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Weiden

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Weiden i.d.Opf. prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Weiden nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Weiden i.d.Opf. kann entweder per Telefon 0961 301-0 oder per E-Mail poststelle.fa-wen@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-weiden.de

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