Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Zeil

Zeil

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Bayern

Anschrift:

Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern
Obere Torstr. 9
97475 Zeil
Deutschland

Telefon:

09524 824-0

Fax:

09524 824-100

Email:

poststelle.fa-zei@finanzamt.bayern.de

Webseite:

www.finanzamt-zeil.de

Kinderfreibetrag Zeil

Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern neu beantragen.

Öffnungszeiten

Servicezentrum: Mo - Mi: 08:00 - 14:00 Uhr, Do: 08:00 - 17:00 Uhr, Fr: 08:00 - 12:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Zeil

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Zeil nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Zeil am Main mit Außenstelle Ebern kann entweder per Telefon 09524 824-0 oder per E-Mail poststelle.fa-zei@finanzamt.bayern.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.finanzamt-zeil.de

Andere Dienstleistungen