Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Bad Gandersheim

Bad Gandersheim

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Bad Gandersheim beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Bad Gandersheim, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Bad Gandersheim
Alte Gasse 24
37581 Bad Gandersheim
Deutschland

Telefon:

05382 76-0

Fax:

05382 76-101 / -307

Email:

Poststelle@fa-gan.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Bad Gandersheim

Finanzamt Bad Gandersheim

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Bad Gandersheim neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 9:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Bad Gandersheim

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Bad Gandersheim prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Bad Gandersheim nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Bad Gandersheim kann entweder per Telefon 05382 76-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-gan.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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