Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Braunschweig

Braunschweig

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr. beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr., ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr.
Wilhelmstr. 4
38100 Braunschweig
Deutschland

Telefon:

0531 489-0

Fax:

0531 489-224

Email:

Poststelle@fa-bs-w.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Braunschweig

Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr.

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr. neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Mo. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Braunschweig

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr. prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Braunschweig nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Braunschweig-Wilhelmstr. kann entweder per Telefon 0531 489-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-bs-w.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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