Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Burgdorf

Burgdorf

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Burgdorf beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Burgdorf, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Burgdorf
V.d.Hannov. Tor 30
31303 Burgdorf
Deutschland

Telefon:

05136 806-0

Fax:

05136 806-144

Email:

Poststelle@fa-bu.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Burgdorf

Finanzamt Burgdorf

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Burgdorf neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:30 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Burgdorf

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Burgdorf prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Burgdorf nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Burgdorf kann entweder per Telefon 05136 806-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-bu.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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