Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Gifhorn

Gifhorn

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Gifhorn beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Gifhorn, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Gifhorn
Braunschw. Str. 6-8
38518 Gifhorn
Deutschland

Telefon:

05371 800-0

Fax:

05371 800-241

Email:

Poststelle@fa-gf.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Gifhorn

Finanzamt Gifhorn

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Gifhorn neu beantragen.

Öffnungszeiten

Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Gifhorn

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Gifhorn prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Gifhorn nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Gifhorn kann entweder per Telefon 05371 800-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-gf.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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