Kinderfreibetrag

Kinderfreibetrag Beantragen in Helmstedt

Helmstedt

Kinderfreibetrag beim Finanzamt Helmstedt beantragen. Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit können Kinderfreibeträge beantragen. Zuständig ist das Finanzamt an Ihrem Wohnsitz. Wenn Sie eine Steuererklärung mit der Anlage „Kind“ abgeben, prüft das Finanzamt Helmstedt, ob das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag für Sie günstiger ist.

Bundesland:

Niedersachsen

Anschrift:

Finanzamt Helmstedt
Ernst-Koch-Str.3
38350 Helmstedt
Deutschland

Telefon:

05351 122-0

Fax:

05351 122-299

Email:

Poststelle@fa-he.niedersachsen.de

Webseite:

www.ofd.niedersachsen.de

Kinderfreibetrag Helmstedt

Finanzamt Helmstedt

Der Kinderfreibetrag ist ein Freibetrag im Steuerrecht.

Unterhalt und Erziehung

Es handelt sich um einen Betrag, den das Kind für seinen Unterhalt und seine Erziehung benötigt, der bei der Versteuerung des Einkommens der Eltern nicht berücksichtigt wird, also nicht besteuert wird.

Kinderfreibeträge werden nicht automatisch in die Lohnsteuerkarte eingetragen.

Jedes Jahr

Eltern müssen diese Eintragung jedes Jahr beim Finanzamt Helmstedt neu beantragen.

Öffnungszeiten

Infothek: Mo. - Fr. 8:00 - 12:00 Uhr, Do. 14:00 - 17:00 Uhr

Weitere Informationen zur Antragstellung des Kinderfreibetrags in Helmstedt

Günstigerprüfung

Das Finanzamt Helmstedt prüft bei der sogenannten Günstigerprüfung, ob der Kinderfreibetrag oder das Kindergeld gewährt wird. Das Finanzamt Helmstedt nimmt die Günstigerprüfung automatisch vor, ohne dass seitens der Eltern ein Antrag gestellt werden muss.

Haben Sie Fragen?

Finanzamt Helmstedt kann entweder per Telefon 05351 122-0 oder per E-Mail Poststelle@fa-he.niedersachsen.de kontaktiert werden.

Für weitere Informationen können Sie auch die offizielle Webseite besuchen: www.ofd.niedersachsen.de

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